
Absicherung, wenn der Körper nicht mehr mitmacht
Was passiert, wenn Sie grundlegende Fähigkeiten verlieren – sehen, gehen, greifen oder sprechen?
Genau hier setzt die Grundfähigkeitsversicherung an.
Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn bestimmte körperliche Fähigkeiten durch Krankheit oder Unfall dauerhaft eingeschränkt sind.
Im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung wird nicht Ihr Beruf bewertet.
Stattdessen gilt: Wenn definierte Grundfähigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können, erhalten Sie die vereinbarte Leistung.
Typische abgesicherte Fähigkeiten sind:
Sobald diese Fähigkeiten über einen längeren Zeitraum eingeschränkt sind, wird eine Rente gezahlt.
Viele stellen sich die Frage: BU oder Grundfähigkeit?
Der wichtigste Unterschied:
Wichtig zu wissen: Nicht alle Ursachen für Berufsunfähigkeit – insbesondere psychische Erkrankungen – sind in der Grundfähigkeitsversicherung abgedeckt.
Die Grundfähigkeitsversicherung kann eine gute Lösung sein für:
Sie ist kein vollständiger Ersatz für eine BU – aber eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung.
Ein großer Vorteil der Grundfähigkeitsversicherung:
Die Leistung ist klar definiert.
Das bedeutet: Es wird objektiv geprüft, ob eine Fähigkeit vorhanden ist oder nicht.
Dadurch entstehen deutlich seltener Streitigkeiten mit dem Versicherer als bei komplexeren Absicherungen.
Wichtige Punkte sind:
Auch hier gilt: Die Unterschiede zwischen den Tarifen sind größer, als es auf den ersten Blick scheint.
Die Grundfähigkeitsversicherung ist keine Standardlösung – sondern eine strategische Entscheidung.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen:
So entsteht eine Absicherung, die wirklich zu Ihrer Lebensrealität passt.