
Ihr gutes Recht ohne finanzielles Risiko durchsetzen
Recht zu haben ist das eine – Recht zu bekommen das andere.
Viele Menschen verzichten auf ihr gutes Recht, weil sie die Kosten eines Rechtsstreits scheuen.
Denn Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten können schnell mehrere tausend Euro betragen.
Genau hier schützt Sie eine Rechtsschutzversicherung.
Sie sorgt dafür, dass Sie Ihr Recht durchsetzen können – ohne finanzielle Risiken.
Konflikte entstehen schneller, als man denkt:
Ohne Rechtsschutz tragen Sie im Ernstfall alle Kosten selbst – selbst dann, wenn Sie im Recht sind.
Eine gute Rechtsschutzversicherung schützt Sie umfassend vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits.
Dazu gehören:
Zusätzlich übernimmt die Versicherung oft auch außergerichtliche Verfahren oder Schlichtungen.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten nur dann, wenn der Fall ausreichende Erfolgsaussichten hat.
Das schützt vor unnötigen Prozessen – und sorgt dafür, dass Sie sinnvoll beraten werden.
Die meisten Rechtsstreitigkeiten entstehen in drei Bereichen:
Arbeitsrecht
Wichtig: In der ersten Instanz zahlt jeder seine Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang.
Verkehrsrecht
Miet- und Wohnrecht
In all diesen Bereichen kann eine Rechtsschutzversicherung entscheidend sein.
Nicht alle Rechtsbereiche sind automatisch abgedeckt.
Typische Einschränkungen:
Deshalb ist die richtige Tarifwahl besonders wichtig.
Viele schließen einfach ein „Komplettpaket“ ab – ohne zu prüfen, ob es wirklich zu ihrer Situation passt.
Wir gehen einen anderen Weg.
Als freier Versicherungsmakler analysieren wir Ihre persönliche und berufliche Situation und stellen den Rechtsschutz individuell für Sie zusammen.
Das bedeutet für Sie:
Sie erhalten eine durchdachte Lösung statt eines Standardvertrags.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif.
Verschiedene Beispiele zur Schadenregulierung mittels Mediation:
1. Der Versicherungsnehmer hatte seinen Mietvertrag gekündigt und bereits eine neue Wohnung angemietet. Nunmehr behauptet der Vermieter, dass eine 6-monatige Kündigungsfrist vereinbart sei.
Erstkontakt mit dem Versicherungsnehmer erfolgte am 05.01.2010 um 14:35 Uhr, erfolgreicher Mediationsabschluss war am 05.01.2010 um 15:55.
Der Versicherungsnehmer Siegfried W. und auch der Vermieter sind von der Konfliktlösung überzeugt. Beide waren von der Schnelligkeit sehr angetan.
2. Der Versicherungsnehmer ist als technischer Kundenberater eingestellt, wird jedoch von Beginn an mit höherwertigen Aufgaben betraut. Die versprochenen Gehaltserhöhung und Beförderung werden verweigert. Nachdem der Versicherungsnehmer hierauf mit ?Dienst nach Vorschrift? reagierte erhielt er eine Abmahnung, um deren Entfernung aus der Personalakte es jetzt geht.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer, der tagsüber nicht frei telefonieren kann, erfolgte auf dessen Wunsch am 06.07.2010 um 20:30. Der erfolgreiche Mediationsabschluss erfolgte am 29.07.2010 um 20:30.
Christian B. fühlte sich optimal durch den Mediator begleitet.
3. Der Versicherungsnehmer wird aus seiner (Zweit)Wohnung gemobbt und soll unter anderem drei Monatsmieten zahlen.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer erfolgte am 01.04.2011 um 17:50 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 06.04.2011 um 14:30.
Lothar H. bedankt sich für die zügige und problemlose Abwicklung.
4. Der Versicherungsnehmer wohnt in einem Mehrfamilienhaus, dass aktuell verkauft wurde. Seitdem wird nur noch gestritten.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer war am 18.04.2011 um 18:00 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 29.04.2011 um 14:10.
Aydin K. wird auch in anderen Fällen die Mediation dem Gericht vorziehen.
5. Der Keller des Versicherungsnehmers wurde feucht. Zwar ist der Vermieter bereit den Keller zu trockenen, jedoch auf Kosten des Versicherungsnehmers.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer war am 03.02.2010 um 15:20 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 15.02.2010 um 11:35.
Nicole F. findet die Möglichkeit, sich durch Mediation begleiten zu lassen, hervorragend.
6. Der Versicherungsnehmer erwarb einen Gebrauchtwagen beim Händler, dem zugesagte Ausstattungspositionen wie Standheizung und Alarmanlage fehlten.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer war am 20.01.2010 um 10:35 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 29.01.2010 um 9:05.
Oliver D. ist von der Mediation überzeugt und fragt sich, warum die Rechtsschutzversicherer nicht schon vorher auf diese Idee gekommen sind.