Ihr Zuhause finanziell absichern
Ein Brand, ein Einbruch oder ein Wasserschaden – und plötzlich ist ein großer Teil Ihrer Einrichtung zerstört.

Was viele unterschätzen: Der Wert eines Haushalts summiert sich schnell auf mehrere zehntausend Euro.
Eine Hausratversicherung schützt Sie genau in solchen Situationen und sorgt dafür, dass Sie Ihr Zuhause schnell wieder einrichten können.
Die Hausratversicherung schützt Ihre gesamte Wohnungseinrichtung bei typischen Schäden wie:
Versichert ist in der Regel der Wiederbeschaffungswert – also das, was Sie heute für eine Neuanschaffung bezahlen müssten.
Viele sind überrascht, was alles abgesichert ist:
Kurz gesagt: Alles, was sich in Ihrer Wohnung befindet und nicht fest verbaut ist.
Ein Schaden kommt oft unerwartet – die finanziellen Folgen können erheblich sein.
Typische Situationen:
Ohne Versicherung müssen Sie die Neuanschaffung komplett selbst finanzieren.
Gerade beim Einzug in die erste eigene Wohnung wird das Thema oft unterschätzt.
Wichtig zu wissen: Der Versicherungsschutz über die Eltern endet in der Regel mit dem Auszug.
Schon wenige Möbel, Elektronik und persönliche Gegenstände erreichen schnell einen hohen Gesamtwert.
Ein häufiger Fehler ist eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme.
Folge: Im Schadenfall wird nur ein Teil ersetzt.
Beispiel: Wenn Ihr Hausrat 60.000 € wert ist, aber nur mit 40.000 € versichert wurde, erhalten Sie im Schadenfall entsprechend weniger Leistung.
Lösung: Die Versicherungssumme sollte realistisch gewählt und regelmäßig angepasst werden.
Viele Tarife arbeiten mit Pauschalwerten (z. B. pro Quadratmeter), um Unterversicherung zu vermeiden.
Je nach Tarif können weitere Leistungen enthalten sein:
Die Unterschiede zwischen den Tarifen sind oft größer, als es auf den ersten Blick scheint.
Viele Hausratversicherungen werden einmal abgeschlossen – und dann jahrelang nicht mehr angepasst.
Das Problem:
Ihr Hausrat verändert sich – und damit auch Ihr Absicherungsbedarf.
Als freier Versicherungsmakler analysieren wir Ihre individuelle Situation und stellen sicher, dass Ihr Schutz wirklich zu Ihrem Leben passt.
Das bedeutet für Sie:
Denn im Schadenfall zählt, dass alles stimmt – nicht nur der Beitrag.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif.
Die vereinbarte Versicherungssumme bildet die Höchstentschädigungsgrenze nach einem Totalschaden. Wir empfehlen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren, damit nach einem Schaden durch den Versicherer keine Abzüge wegen möglicher Unterversicherung vorgenommen werden. Dieser Unterversicherungsverzicht erfordert je nach Anbieter und Tarif eine Versicherungssumme in Höhe von 600-700 EUR/qm Wohnfläche. Beachten Sie: Ohne Eingabe der Versicherungssumme wird automatisch der richtige Wert für den Unterversicherungsverzicht ermittelt.
Wenn elektrische Geräte (z.B. TV, DVD, PC) durch Überspannung kaputt gehen, werden diese zum Neuwert ersetzt.
Auch bei Fahrraddiebstahl gilt Neuwertersatz. Achten Sie besonders auf Anbieter, die auf die Nachtzeitklausel verzichten und auch dann Schadenersatz leisten, wenn das Fahrrad in der Zeit zwischen 22:00-06:00 Uhr entwendet wurde. Bedingung: Das Fahrrad muss vor dem Diebstahl in geeigneter Weise gesichert (angeschlossen) gewesen sein.
Schaden-Beispiel:
Sie fahren mit Ihrem Fahrrad einkaufen, schließen es vor dem Geschäft ordnungsgemäß an. Trotzdem wird Ihr Fahrrad gestohlen.
In Einfamilienhäusern ist die Mobiliar- und Gebäudeverglasung versichert. In Mehrfamilienhäusern ist zu prüfen, ob der Eigentümer bereits eine Glasversicherung für die Gebäudeverglasung abgeschlossen hat. In diesen Fällen gilt nur die Mobiliarverglasung als vereinbart.
Dazu gehören Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben. Sturm oder Hagelschäden sind schon in der normalen Versicherung enthalten!
Schaden-Beispiel:
Durch starke Niederschläge wird Ihr Keller überflutet und die darin stehenden Möbel (z.B. Gefrierschrank) kommen zu Schaden.
Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Briefmarken, Münzen, Sachen aus Silber/Gold/Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Plastiken), Sachen über 100 Jahre alt. Möbelstücke fallen nicht unter Wertsachen!
Vergleichen Sie in wenigen Schritten Ihren bestehenden Vertrag mit anderen aktuellen Tarifen.